Der Arbeitsvertrag läuft weiter
Lohn, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und alle anderen Vereinbarungen bleiben, wie sie sind. Für einen neuen Vertrag gibt es keinen Anlass.
Ihre Mitarbeitenden arbeiten weiter, zu den bisherigen Bedingungen. Verkaufen Sie die Anteile Ihrer GmbH, bleibt der Arbeitgeber derselbe. Verkaufen Sie den Betrieb, gehen die Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB auf den Käufer über. Kündigen darf deshalb niemand.
Wer eine Gebäudereinigung verkauft, verkauft entweder die Anteile seiner GmbH (Share Deal) oder den Betrieb mit Kunden, Verträgen, Fahrzeugen und Geräten (Asset Deal). Beim Anteilsverkauf bleibt die GmbH Arbeitgeber, an den Arbeitsverträgen ändert sich nichts. Beim Betriebsverkauf, typisch für Einzelunternehmen, gehen die Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer über.
In beiden Fällen bleiben Lohn, Urlaub und Dienstjahre erhalten. Eine Kündigung wegen des Verkaufs ist unwirksam. Die Mitarbeitenden müssen bei einem Betriebsübergang vorher schriftlich informiert werden und können innerhalb eines Monats widersprechen.
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Für Ihren Fall sprechen Sie bitte mit Ihrem Anwalt oder Steuerberater.
Das Gesetz schützt die Mitarbeitenden, wenn ein Betrieb den Inhaber wechselt. Für Sie als Verkäufer heißt das: Ihr Team ist abgesichert.
Lohn, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und alle anderen Vereinbarungen bleiben, wie sie sind. Für einen neuen Vertrag gibt es keinen Anlass.
Die Betriebszugehörigkeit beginnt nicht von vorn. Sie zählt weiter, zum Beispiel für Kündigungsfristen und den Kündigungsschutz.
Eine Kündigung wegen des Verkaufs ist unwirksam, durch den bisherigen wie durch den neuen Inhaber. Kündigungen aus anderen Gründen bleiben möglich.
Wird der Betrieb übertragen, erfahren die Mitarbeitenden vor dem Übergang schriftlich, wann und warum er stattfindet und was er für sie bedeutet.
Jeder kann dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats nach der Unterrichtung schriftlich widersprechen.
Das gilt für Vollzeit und Teilzeit, für Minijobber, Objektleiter und Auszubildende gleichermaßen.
Zu früh verunsichert, zu spät verärgert. So läuft es in den meisten Fällen.
Solange nichts entschieden ist, bleibt der Verkauf zwischen Ihnen und dem Käufer. Auf Wunsch mit Vertraulichkeitsvereinbarung.
Mit Ihrem Steuerberater und Anwalt legen Sie fest, ob Anteile oder der Betrieb verkauft werden und zu welchem Stichtag.
Am besten gemeinsam mit dem Käufer und persönlich, vor allem Objektleiter und langjährige Kräfte. Bei einem Betriebsübergang folgt die schriftliche Unterrichtung.
Ab dem Stichtag arbeitet Ihr Team für den neuen Inhaber weiter, in denselben Objekten und mit denselben Kollegen.
In der Gebäudereinigung wechseln Aufträge oft den Dienstleister, etwa nach einer Ausschreibung. Übernimmt eine andere Firma nur den Auftrag, ist das nach der Rechtsprechung in der Regel kein Betriebsübergang, und die Arbeitsverhältnisse gehen nicht automatisch mit. Anders kann es sein, wenn der neue Dienstleister einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt.
Wenn Sie Ihre ganze Firma verkaufen, ist die Lage klarer: Kunden, Verträge und Team gehen gemeinsam an den Käufer.
Die Ullrich GmbH reinigt seit 2011 Gebäude im Großraum Stuttgart und beschäftigt über 200 Menschen. Wir wissen, dass eingearbeitete Reinigungskräfte und gute Objektleiter der eigentliche Wert einer Gebäudereinigung sind. Deshalb übernehmen wir die Arbeitsverhältnisse, führen den Betrieb weiter und behalten, was wir kaufen.
2017 haben wir die Apido Clean GmbH aus Sindelfingen gekauft. Ihre Mitarbeitenden arbeiten heute in der Ullrich GmbH weiter.
Ein paar Eckdaten genügen: Region, Leistungen, ungefähre Größe und was Sie sich vorstellen. Ihre Anfrage lesen nur Roman und Chris Ullrich.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung.
Sie arbeiten weiter, zu den bisherigen Bedingungen. Werden die Anteile einer GmbH verkauft, bleibt die GmbH der Arbeitgeber und an den Arbeitsverträgen ändert sich nichts. Wird der Betrieb selbst verkauft, gehen die Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer über.
Bei einem Betriebsübergang ja: Die Arbeitsverhältnisse gehen kraft Gesetzes über, der Käufer kann sich nicht nur einzelne Mitarbeitende aussuchen. Beim Verkauf von GmbH-Anteilen wechselt der Arbeitgeber gar nicht.
Nicht wegen des Verkaufs. Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs ist nach § 613a Abs. 4 BGB unwirksam. Aus anderen Gründen, etwa verhaltensbedingt oder wenn später ein Objekt wegfällt, gelten die normalen Regeln des Kündigungsschutzes.
Bei einem Betriebsübergang müssen die betroffenen Mitarbeitenden vor dem Übergang in Textform unterrichtet werden: über den Zeitpunkt, den Grund, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen und geplante Maßnahmen. Wann Sie es Ihrem Team vorher persönlich sagen, entscheiden Sie. Üblich ist, nach der Einigung mit dem Käufer und vor dem Stichtag.
Ja. Nach § 613a Abs. 6 BGB können sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung schriftlich widersprechen. Dann bleibt ihr Arbeitsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber. Wird dort kein Arbeitsplatz mehr gebraucht, kann das zu einer Kündigung führen.
Ja. Der Käufer tritt in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Lohn, Urlaubsanspruch und Dienstjahre bleiben erhalten. Rechte aus einem Tarifvertrag, an den der Käufer nicht gebunden ist, werden Teil des Arbeitsvertrags und dürfen ein Jahr lang nicht zum Nachteil geändert werden.
Ja. § 613a BGB unterscheidet nicht nach Umfang der Arbeit. Gerade in der Gebäudereinigung, wo viele Kräfte in Teilzeit oder auf Minijob-Basis arbeiten, ist das wichtig.
In der Regel nicht. Übernimmt nur ein anderer Dienstleister denselben Auftrag, ist das nach der Rechtsprechung meist eine bloße Auftragsnachfolge. Anders kann es sein, wenn der neue Auftragnehmer einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des eingesetzten Personals übernimmt. Im Einzelfall entscheidet ein Arbeitsrechtler.
Wir übernehmen die Arbeitsverhältnisse und führen den Betrieb mit Ihrem Team weiter. Wir sind selbst Gebäudereiniger und wissen, wie schwer gute Leute zu finden sind. Ihr Team ist der Grund, warum wir Ihre Firma kaufen möchten.